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Kosten

 

Meine Behandlungen rechne ich weitgehend nach der noch heute geltenden Gebührenordnung von 1985 für Heil- praktiker (GebüH) ab. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen leider nach wie vor die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen nicht.

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten die Behandlungskosten zu den von Ihnen vertraglich vereinbarten Bedingungen.

Für die Erhebung der homöopathischen Anamnese nach den Regeln der klassischen Homoöpathie sowie der Anamnese nach den Regeln der traditionellen chinesischen Medizin fallen einmalig Kosten nach Zeitaufwand an. Hier berechne ich einen Stundensatz von 84 €, der über dem Höchstsatz dessen liegt, der über die GebüH abgerechnet werden kann.

Gern erstelle ich Ihnen auf Wunsch eine Bestätigung über die bei mir entstandenen Kosten zur Vorlage beim Finanzamt.

Heilpraxis-Frenke-Meyer

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